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Das Schulbusschild gemäß § 33 Abs. 4 der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) ist eine spezielle Kennzeichnung für Fahrzeuge, die im Schülerverkehr eingesetzt werden. Es dient der Sicherheit von Kindern und Jugendlichen, indem es andere Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam macht, dass ein Fahrzeug Schüler befördert.
Gestaltung des Schulbusschildes
- Form und Farbe: Das Schulbusschild ist rechteckig, hat einen orangefarbenen Hintergrund und zeigt ein schwarzes Piktogramm von zwei gehenden Kindern.
- Größe: Die genauen Maße des Schildes sind in der BOKraft nicht festgelegt, aber es muss gut sichtbar und deutlich erkennbar sein.
- Anbringung: Das Schild muss an der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugs angebracht sein, sodass es für alle Verkehrsteilnehmer gut sichtbar ist.
Bedeutung und Zweck
Das Schulbusschild signalisiert anderen Verkehrsteilnehmern, dass sich möglicherweise Kinder in oder um das Fahrzeug befinden. Insbesondere bei Anhalten oder Aussteigen von Schülern soll das Schild zur erhöhten Vorsicht mahnen. Fahrzeuge, die dieses Schild führen, sind oft mit speziellen Regelungen versehen, z. B. einer niedrigeren zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder besonderen Vorschriften bei Haltebuchten.
Rechtliche Grundlage und Vorschriften
- Nach § 33 Abs. 4 BOKraft sind Schulbusse verpflichtet, dieses Schild zu verwenden, wenn sie ausschließlich zur Beförderung von Schülern eingesetzt werden.
- Das Schild darf nur während des Schülerverkehrs angebracht sein. Außerhalb der Beförderungszeiten muss es entfernt oder abgedeckt werden, um Verwechslungen zu vermeiden.
- Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann rechtliche Konsequenzen haben, da die Kennzeichnung eine wichtige Rolle für die Verkehrssicherheit spielt.