Anna
Bewertet in Deutschland am 16. März 2025
Werbung machen für eine Partei, die als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft wurde?Nein!Die „AfD“ als Gesamtpartei wird seit Ende Februar 2021 von Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft.Gegen diese Einstufung klagte die „AfD“. Das Verwaltungsgericht Köln entschied am 08.03.2022, dass das BfV die „AfD“ als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten darf. Es gebe in der Partei ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen.Das OVG Münster wies am 23.05.2024 die von der „AfD“ eingelegte Berufung ab. In der Urteilsbegründung heißt es u.a., die „AfD“ verfolge Bestrebungen gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen.Lt. Veröffentlichung vom 21.01.2025 darf das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen den dortigen „AfD“-Landesverband weiterhin als „GESICHERT rechtsextremistisch“ einstufen. Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen. In der Urteilsbegründung heißt es u.a., aufgrund zahlreicher öffentlicher oder öffentlich zugänglicher Aussagen von führenden „AfD“-Mitgliedern wie auch der Basis bestehe der begründete Verdacht, dass es den Zielsetzungen eines maßgeblichen Teils der „AfD“ entspreche, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen. Dies stelle eine nach dem Grundgesetz unzulässige Diskriminierung dar.Die Landesverbände Thüringen und Sachsen-Anhalt gelten ebenfalls als GESICHERT rechtsextremistisch, der Landesverband Thüringen (Sprecher des Landesvorstands: Björn Höcke) bereits seit März 2021.Björn Höcke darf gemäß Beschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen 2 E 1194/19ME als „Faschist“ bezeichnet werden.Genug Gründe für mich, die Bestrebungen dieser Partei sowie Produkte, die für die „AfD“ werben, klar abzulehnen. Für eine solche Partei sollte keine Werbung gemacht werden dürfen. Daher bitte ich darum, das Produkt sofort und dauerhaft aus dem Angebot zu nehmen.