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Ihr Warenkorb ist leerProduktbeschreibungen
Gehäuse sind speziell zum Austausch für ein verschlissenes oder defektes Original Gehäuse gedacht.Dieses Gehäuse ist nicht auf einzelne Fahrzeuge bezogen. Die Kompatibilität richtet sich ausschließlich nach den Bildern. Sie müssen also lediglich unser Bildmaterial mit Ihrem Schlüssel vergleichen.
Lieferumfang:
1x Schlüssel Gehäuse (ohne Elektronik!)
1x Rohling
1x Knopfzelle
Allgemeine Anleitung für Klappschlüssel:
1. Öffnen Sie ihren Schlüssel indem Sie die Steckverbindung von Ober- und Unterteil lösen. Das Unterteil (in welchem sich die Sendeeinheit befindet) ist nicht geschraubt oder geklebt.
2. Lösen sie die Klickverbindung und entnehmen Sendeeinheit und Batterie.
3. Nehmen Sie nun das Oberteil, in welchem sich der Transponder im Inneren befindet und der Schlüsselbart angebracht ist zu Hand. Unter dem Herstellerlogo, welches abgelöst werden muss, befindet sich eine Schraube. Diese lösen!
4. Nach dem Öffnen entnehmen Sie der Gehäuseschale den Transponder (dieser ist wichtig, da er den Startvorgang am Fahrzeug ermöglicht). Achtung hierbei! Der Transponder ist oft aus Glas und vom Hersteller meist verklebt. Weichen Sie am Besten den Transponder für mehrere Stunden in Lösemittel ein und heben ihn vorsichtig aus dem Gehäuse.
5. Sofern der Schlüsselbart nicht fest eingegossen ist kann hier das alte "Schlüsselschwert" eingefügt werden. Ansonsten muss der Schlüsselschwert-Rohling zu einem Schlüsseldienst gebracht werden, dieser kann ihn nach Originalvorlage schleifen.
6. Entnehmen Sie Schlüsselbart, Transponder, Sendeeinheit und Batterie des alten Schlüssels und fügen Sie diese wie abgebildet in das neue Gehäuse ein.
7. Bringen Sie die Feder des Schlüsselbarts auf Vorspannung indem Sie die Metallfeder eingerastet 2x gegen den Uhrzeigersinn drehen und unter Spannung die Gehäusehälften wieder schließen.
Rechtliche Hinweise
§ 6 Gesetzliche Mängelhaftungsrechte Für unsere Waren bestehen gesetzliche Mängelhaftungsrechte. § 7 Haftungsbeschränkung Wir schließen die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und unserer gesetzlichen Vertreter. Zu den vertragswesentlichen Pflichten gehört insbesondere die Pflicht, Ihnen die Sache zu übergeben und Ihnen das Eigentum daran zu verschaffen. Weiterhin haben wir Ihnen die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.